Rechtsanwalt Paul Kreierhoff Borken

Rechtsanwalt Paul Kreierhoff

Ich bin in Borken geboren, verheiratet und habe drei Kinder.

Nach meinem Abitur und dem anschließenden Zivildienst an der Rettungswache des DRK in Isselburg-Anholt nahm ich mein Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster auf, das ich im Sommer 1990 mit dem ersten Staatsexamen abschloss.

Für das anschließende Referendariat wurde ich dem Landgericht Dortmund zugewiesen.

Bereits während dieser Zeit war ich für mehrere örtliche Anwaltskanzleien tätig.

Nach dem zweiten Staatsexamen beantragte ich 1994 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und gründete meine eigene Kanzlei.

Zum 01.07.2002 wurde ich durch die Rechtsanwaltskammer Hamm auch beim Oberlandesgericht Hamm zugelassen.

Seit dieser Zeit bin ich berechtigt, Sie in allen Angelegenheiten bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie beim Bundesgerichtshof in Strafsachen zu vertreten.

Mit Beschluss vom 07.10.2014 hat mir die Rechtsanwaltskammer Hamm nach einer erfolgreichen Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung der Hagen Law School die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Parallel zu meiner anwaltlichen Tätigkeit war ich in der Zeit von 1995 bis zum Jahre 2004 als Dozent der Kreishandwerkerschaft Borken für rechtliche Fortbildungsveranstaltungen tätig.

Im Jahre 2007 wurde mein Büro über Borken hinaus bekannt durch das Verfahren C-11/06, das ich für meine Mandantin vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erfolgreich abschließen konnte.

2010 bestätigte der Bundesgerichtshof im Verfahren IV ZR 107/09 meine Klage, mit der geltend gemacht wurde, dass sich der Fahrer eines PKW nicht auf die Rechtsanwälte seiner KFZ-Haftpflichtversicherung verweisen lassen muss, wenn die ihm vorwirft, den Unfall manipuliert zu haben.

Außerdem gab im Jahre 2013 das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2004/10 einer Beschwerde statt, die ich für meine Auftraggeberin wegen der Versagung von Verfahrenskostenhilfe geführt hatte.

Zuletzt wurde am 24.11.2015 vor dem Bundesverfassungsgericht  1 BvR 3309/13 über die Beschwerde meiner Mandantin mdl. verhandelt, weil für sie ein Anspruch auf Klärung der Abstammung geltend gemacht wurde.